• Hallo,
    ich habe verschiedene Autoren in meinem Intranet angelegt. Unser GF möchte, dass alle Beiträge von unserer Personalabteilung (Benutzer als Redakteur) genehmigt wird. Gibt es die Einstellung oder kann/muss der Seiten-Admin die Beiträge genehmigen?

    Danke für eure Hilfe.

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  • Moderator Bego Mario Garde

    (@pixolin)

    Moderator (nicht mehr aktiv)

    Schau Dir mal die Rechte der verschiedenen Nutzerarten von Autor über Editor bis Admin an. Denkbar wäre, dass Mitarbeiter Autoren sind (und somit nur Schreibrechte, nicht aber das Recht zur Veröffentlichung haben), während die Personalabteilung als Editor die Veröffentlichung übernimmt.

    Die jeweiligen Rollen lassen sich über das Profil zuweisen.

    Thread-Starter ccketsch

    (@ccketsch)

    hi,
    EIn Mitarbeiter, der Autor ist, kann aber immer noch eigene Seiten veröffentlichen. Ein Mitarbeiter mit dem Recht Miatarbeiter kann ja nach der veröffentlichung seine Seiten nicht mehr ändern.

    Wer genehmigt Beiträge? der User mit Administratoren Rechte oder Redakteur Recht?

    Autor
    Ein Autor kann seine eigenen Beiträge bearbeiten, veröffentlichen und löschen sowie Dateien/Bilder hochladen. Autoren können keine Seiten bearbeiten, hinzufügen, löschen oder veröffentlichen.
    Mitarbeiter
    Ein Mitarbeiter kann seine eigenen Beiträge bearbeiten, kann sie aber nicht veröffentlichen. Wenn ein Mitarbeiter einen Beitrag erstellt, muss dieser einem Administrator zur Prüfung vorgelegt werden. Sobald der Beitrag eines Mitarbeiters von einem Administrator genehmigt und veröffentlicht wurde, kann er jedoch nicht mehr durch den Mitarbeiter bearbeitet werden.

    Ein Mitarbeiter hat keine Möglichkeit, Dateien/Bilder hochzuladen.

    Moderator Bego Mario Garde

    (@pixolin)

    Moderator (nicht mehr aktiv)

    Entschuldigung, das war tatsächlich eine falsche Information.

    Du hast völlig Recht: Autoren dürfen ihre Beiträge auch selbst veröffentlichen. Ich hätte Mitarbeiter schreiben müssen, denn nur die können zwar Beiträge schreiben, müssen sie aber einem Editor zur Veröffentlichung vorlegen.

    Die Aufgaben des Administrators gehen noch weiter und erstrecken sich auf administrative Aufgaben wie die Installation eines Themes oder Plugins.

    Eine nachträgliche Änderung bereits veröffentlichter Beiträge ist möglich, wenn man dem Mitarbeiter entsprechende Rechte einräumt. WordPress stellt hierfür die Funktion add_cap() zur Verfügung.

    $obj_existing_role = get_role( 'contributor' );
    $obj_existing_role->add_cap( 'edit_published_posts' );

    Einfacher geht es mit Plugins wie z.B. Role Scoper.

    Vorsicht: gestattet man Mitarbeitern die nachträgliche Änderung, untergräbt das die Kontrolle-Funktion des Editors.

    Thread-Starter ccketsch

    (@ccketsch)

    Danke für die Hilfe. Denke ich werde es versuchen, sollte es Probleme mit dem „Editor“ geben, kann ich es ja wieder deaktivieren.

    Hätte noch eine Frage, wird der Redakteur oder Admin per Mail benachrichtigt, wenn es einen Beitrag zum genehmigen gibt bzw. ein neuer Beitrag geschrieben wurde?

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