• Hallo zusammen,

    ich habe versucht mich hier einzulesen aber komme nicht auf eine eindeutige Antwort, daher meine Frage:
    Ich nutze für eine Internetseite (noch nicht online) weder Google Analytics, noch Werbelinks, kein Google Maps, keine eingebundenen Youtube-Videos oder sonstiges. Es ist eine Unternehmensseite mit einer Übersicht unserer Leistungen, Produktübersicht mit detaillierten Informationen, Links zur Hersteller-Website, Ein News-Bereich mit aktuellen Informationen mit Links zu Herstellern sowie ein Kontaktformular. Auch gibt es über Icons im Footer Links zur Linkedin- sowie Xing-Seite.

    Wenn ich auf die Entwickler-Tool Seite von Edge gehe und unter Cookies schaue erscheint hier lediglich die Website-URL aber es werden keine Cookies aufgelistet.

    Brauche ich trotzdem einen Cookie-Banner (z.B. für technisch notwendige Cookies oder i dont know)?

    Hoffe die Frage ist nicht allzu unberechtigt 🙂

    Vielen Dank!

    • Dieses Thema wurde geändert vor 1 Jahr, 5 Monaten von nikosb101.
    • Dieses Thema wurde geändert vor 1 Jahr, 5 Monaten von nikosb101.
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  • Moderator Bego Mario Garde

    (@pixolin)

    Moderator (nicht mehr aktiv)

    Deine Frage ist nicht unberechtigt und stellt sich eigentlich jedem, der mit WordPress eine Website erstellt. Du solltest sie aber einem Rechtsanwalt stellen. Wir können hier keine verbindlichen Ratschläge oder eine Rechtsberatung anbieten.

    Nach meinen laienhaften Kenntnissen reicht für die Nutzung essentieller Cookies (also solcher, die für die Anmeldung im Backend notwendig sind) ein Hinweis in der Datenschutzerklärung; sie bedürfen keiner ausdrücklichen Einwilligung.
    Ein Cookie-Banner ist erst notwendig, wenn auch Cookies verwendet werden, die nicht essentiell sind. In diesem Fall sollte über ein Plugin wie z.B. Complianz die Funktion zum Erstellen von Cookies abzustellen sein.

    Cookies sind nur Teil der Datenschutzgrundverordnung. Erfahrungsgemäß wird oft übersehen, dass durch die Einbindung von Diensten Dritter in der Website (eingebundene Youtube-Videos, Google Maps, Zugriffsanalyse über Drittanbieter, Jetpack, Google Webfonts …) ohne ausdrückliche Einwilligung persönliche Daten weitergegeben werden. Es gibt dazu wohl ein Urteil, dass die IP-Adresse der Webseitenbesucher bereits zu persönlichen Daten gehört.

    Es gibt zahlreiche Blogbeiträge von Juristen zu diesem Thema und da ein „gesundes Halbwissen“ eher Schaden anrichtet und wir hier bei Anwendungsproblemen helfen möchten, schließe ich den Thread. Vielen Dank für dein Verständnis.

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