• Ich will auf meiner HP bewusst keine Daten sammeln – keine Anmeldung, kein Shop, keine Kommentare, älteres Standard-Theme.. – also eigentlich nichts. Für rein technische Cookies braucht man ja meines Wissens keine Zustimmung – also nehme ich an, dass ich hier keinen Aufwand treiben müsste.

    Jetzt habe ich wo gesehen, dass auf einer HP informiert wurde, dass Google Fonts eingesetzt werden und Google evtl. die IP analysiert.

    Gibt es ein „Kochrezept“ bzw. klare Informationen, ob bzw. wann man mit WordPress in Cookie-Zustimmungspflicht fällt oder nicht? Die Prüffunktionen auf CookieMetrix bzw. CookieServe haben keine Probleme gemeldet…

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  • Anonymous User

    (@anonymized-23185576)

    @adsimple schrieb:

    „Das Übertragen persönlicher Daten (der Website-Benutzer) an Dritte benötigt die ausdrückliche Zustimmung ebendieser“ ist nicht korrekt.

    @adsimple schrieb:

    „Erst wenn der Besucher zugestimmt hat, darf die Verbindung zu den Externen hergestellt werden.“ ist ebenfalls nicht korrekt.

    🤯²

    Also ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil was meine bisherige positive Einschätzung der Kompetenz von AdSimple angeht.

    @adsimple

    Wenn der ÖBB Fahrplan eingebunden werden darf, dann muss es dazu auch eine Datenschutzerklärung geben, sofern pbD verarbeitet werden. Ob Cookies gesetzt werden, kann jeder selbst feststellen.

    Auch das ist weder technisch notwendig, noch sind es: ein Vertrag, vertragliche Verpflichtungen und sie betreffen auch keine lebenswichtigen Interessen der Personen.

    Man könnte den Fahrplan schlicht verlinken oder – falls Daten z. B. IP übertragen werden – setzt man ein Opt-In.

    Kurzum: Man könnte den ÖBB-Fahrplan nur (ohne Opt-In) einbinden, wenn keine Daten an ÖBB übertragen und keine 3rd-Party-Cookies gesetzt werden. Dann braucht es aber auch keinen entsprechenden Eintrag / keine Erläuterung in der Datenschutzerklärung.

    Anonymous User

    (@anonymized-23185576)

    @peter2: Wie gesagt, ich finde es toll, wenn sich jemand Gedanken und die Arbeit macht, auch den verantwortlichen Anbieter näher zu befragen.

    Daher hier ein Link, den du eventuell auch schon gefunden hast:
    https://www.oebb.at/de/neuigkeiten/online-kooperationen. Dort gibt es auch eine weitere Anfragemöglichkeit und einen Link zum (alten) „Scotty“ Fahrplan, der aber noch mehr Infos, insbesondere spezielle Nutzungshinweise enthält, welche in der neuen Fahrplan-WebApp nicht dabei sind.

    Die haben viele Leute, die sich damit auskennen, dennoch ist man für die Belange der Einbindung selber verantwortlich. Also ist es bestenfalls eine gute Auskunft, welche die ÖBB geben kann, keine Rechtsberatung.
    Ebenso sind die Foristen hier nur Menschen mit ihren Ansichten, selbst wenn sie Firmen vertreten.

    Warum ich mich da zu Wort melde: Weil mich eventuelle Antworten interessieren, da meine Heimatstadt ebenso diesen Dienst nutzen will.

    Moderator threadi

    (@threadi)

    Nur noch als Hinweis, dass wir hier keine Anwälte sind und rechtssichere Auskünfte dazu bei eben diesen eingeholt werden sollten 🙂

    Die Abmahnwelle war der Versuch die DSGVO auszunutzen. Ging nach hinten los, da Software (zum Scrapen) keine Rechte hat und keinen Betroffenen im Sinn der DSGVO darstellt. 😉

    Was nichts daran ändert, dass die Abmahnwürdigkeit vorhanden ist, es konnte lediglich kein persönlicher Schaden glaubhaft gemacht werden.

    Außerdem geht es nicht nur um die Übertragung sondern um die Verarbeitung pbD um präzise zu sein und ich denke in diesen Fragen muss man präzise sein.

    Witzig, ich kenne keinen einzigen Cookiebanner (oder entsprechendes Tool), das die Verarbeitung auf externen Websites/Anbietern überprüft, bevor es die Verbindung dahin kappt und eine Einwilligungserklärung davor setzt. Außerdem, Zitat DSGVO:

    Zunächst muss die Datenübermittlung an sich zulässig sein. Jedwede Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Neben der Einwilligung führt Art. 6 DSGVO weitere Rechtmäßigkeitsgründe, wie beispielweise die Erfüllung eines Vertrages oder den Schutz lebenswichtiger Interessen, an. Für besondere personenbezogene Daten, die eines höheren Schutzniveaus bedürfen, gelten die Erlaubnistatbestände des Art. 9 DSGVO.

    Außerdem gibt es von der EU-DSGVO definierte unsichere Drittländer
    Zitat DSGVO:

    Erfüllt die geplante Datenübermittlung die allgemeinen Voraussetzungen, ist im zweiten Schritt zu prüfen, ob eine Übermittlung in das Drittland zulässig ist. Dabei wird zwischen sicheren und unsicheren Drittländern unterschieden.

    Google gehört definitiv zu „Übertragung in unsichere Drittländer“, siehe auch hier.

    Google Fonts sollte man der Einfachheit halber lokal einbinden.

    Begründung = Falsch. Nicht „der Einfachheit halber“, sondern „um eine Abmahnung zu verhindern“ bzw. diese DSGVO-konform zu verwenden.

    Das ist keine Rechtsberatung und nur meine persönliche Meinung!

    Bevor Du irgendwie tätig wirst, würde ich dir empfehlen dich erstmal bei einer Rechtsberatung IN DEINEM LAND darüber zu informieren was zu tun wäre.

    Die haben viele Leute, die sich damit auskennen, dennoch ist man für die Belange der Einbindung selber verantwortlich. Also ist es bestenfalls eine gute Auskunft, welche die ÖBB geben kann, keine Rechtsberatung.
    Ebenso sind die Foristen hier nur Menschen mit ihren Ansichten, selbst wenn sie Firmen vertreten.

    Nur noch als Hinweis, dass wir hier keine Anwälte sind und rechtssichere Auskünfte dazu bei eben diesen eingeholt werden sollten 🙂

    Ergänzend:
    https://dsgvo.installiert.de/#brxe-3aba8b

    Das Forum behandelt Probleme und Fragen zur Anwendung von WordPress. Für die Rechtssicherheit ist die Unterstützung durch Juristen unumgänglich.

    Das Forum ist kein adäquater Ort für die Beantwortung rechtlicher Fragen, subjektive Einschätzungen gingen dennoch ausführlich und in mittlerweile ausreichender Weise auf die Thematik ein. Thread geschlossen.

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  • Das Thema „Cookiezustimmung ohne (bewusste) Datennutzung“ ist für neue Antworten geschlossen.