• Datenschutz-Erklärungen

    Ich bin nagelneu hier und habe gleich ein paar Fragen, aber alle nur zum Thema Datenschutz. Daher stelle ich sie hier einmal kompakt, ich hoffe, das ist erlaubt, denn es ist ja ein Thema.

    1. Buttons für Facebook u. a.
    Gefunden habe ich nun ein Plugin (2-click-socialmedia-buttons), das wohl alles abdeckt. Dort ist die Rede von etlichen Buttons. Beziehen sich diese Buttons auf den jeweiligen Kommentator oder auf mich? Denn ich habe mit all denen „nichts am Hut“ mit Ausnahme von Facebook und Googleplus. Ich kann folgerichtig keinen Twitter-Namen eingeben. Ich gehe daher davon aus, dass ich nur die Buttons von mir angeben muss und damit auch nur die Datenschutzerklärung für diese Buttons.

    2. Weiterhin ist die Rede vom Plugin „Remove-comment-IP“, das angeblich alle IP-Adressen überschreibt. Wenn ich das installiere, muss ich trotzdem noch den ganzen Text des Datenschutz-Plugins eingeben? Was ist besser, nützlicher, sicherer?

    3. Und drittens stellt wohl Askimet ein großes Problem dar und man soll ganz bestimmte Vorkehrungen treffen (s. wordPress „Hinweise zum Datenschutz beim Einsatz von Akismet in Deutschland“). Damit aber schrecke ich doch mehr Leute ab als gewollt und es ist ein Heidenaufwand, wenn ich das so sehe.

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  • 1: Wenn Du den Button von einem Dienst einbaust, dann muss zu diesem Dienst auch eine Datenschutzerklärung erfolgen. Punkt.

    2: Welches Datenschutz-Plugin? Warum glaubst du die Kommentar-IP löschen zu müssen?

    3: Dann vergiss Akismet und installiere Antispam Bee.

    Gruß, Torsten

    Thread-Starter Willi1

    (@willi1)

    Hallo Torsten,

    danke zunächst für deine Antwort, aber ich muss nochmals nachbohren.

    Ich mache ja erst meine ersten Schritte hier. Ich habe zwar schon 2 Homepages gestaltet, aber dies ist wieder etwas ganz anderes. Bevor ich loslege, lese ich mich immer ein und so gibt es halt total unterschiedliche Aussagen im Netz, natürlich alles von Menschen, die helfen wollen. Aber im Endeffekt steht man dann da und ist nicht schlauer als vorher.

    Daher nochmals, ich bin wirklich noch Laie.
    Antwort zu 1.: Mir ist klar, dass ich dem jeweiligen Button die entsprechende Datenschutzerklärung hinterherschieben muss. Aber welche Buttons kann/soll/muss ich denn nutzen? Ich selbst nutze ja wie gesagt nur die beiden genannten Dienste und habe z. B. mit Twitter oder andere null Erfahrung.

    Was ist aber, wenn ich nur Facebook und Google zulasse und einer möchte etwas von mir bei Twitter reinsetzen? Das ginge doch dann nicht, also muss ich doch mehr als FB und Google freigeben oder sehe ich das irgendwie falsch? Welche Buttons sind denn so allgemein üblich oder sollte man einfach alle pauschal reinsetzen, die mit dem Plugin abgedeckt sind und dann halt die ganze Latte von Datenschutzerklärungen hinterherschieben.

    Da sind einige dabei, die kenne ich absolut nicht, aber wenn dort jemand etwas von mir teilen will, muss ich ihm doch die Möglichkeit dazu geben. Davon habe ich halt null Ahnung.

    Antwort 2.: Das habe ich nur im Internet gelesen, ob es dafür ein Datenschutz-Plugin gibt, ist mir nicht bekannt. Ich will die IP’s auch nicht löschen, es wurde in den entsprechenden Berichten nur darauf verwiesen, wie kompliziert die Nutzung der Daten sei und wie oft fehlerhafte Datenschutzerklärungen in Blogs herumgeistern würden, sodass die Anwälte, die sich darauf spezialisiert hätten, oft leichtes Spiel hätten. Daher solle man lieber diese Variante einbauen. (wie weiß ich aber auch nicht). Das wäre natürlich entbehrlich, wenn ich auf der absolut sichern Seite bin, aber da hakt es ja noch bei mir (s. Punkt 1).

    Gruß Willi

    zu 1: Nur weil du den Button nicht anbietest, bedeutet das ja nicht, dass die Leute dort nichts teilen können. Du bietest nur keine direkte Funktion dafür an.

    Der Grund für die Datenschutzerklärung ist, dass der Button schon Kontakt mit z.B. Facebook aufnimmt und so die IP-Adresse des Besuchers übergibt. In Europa sind IP-Adressen personenbezogene Daten, die also nur mit Einwilligung in ein nicht „safe harbour“ Land (wie die USA) transferiert werden dürfen.

    Bei 2-click-for-… muss man seine Einwilligung geben, damit diese Daten übertragen werden (erst danach kann daher die Zahl der bisherigen Shares angezeigt werden) und zwar durch den 1. Klick. Erst der zweite Klick teilt dann den Artikel.

    Was „üblich“ ist hängt von deiner Zielgruppe ab. Nutzt diese Facebook, Twitter, Google+ ?

    zu 2: „Ich habe mal irgendwo gelesen“ ist halt schwer zu entkräften. Auch hat der zweite Text kaum noch was mit der Frage oben zu tun. Und was ist mit „diese Variante“ gemeint?

    Ich empfehle mal den Blog von Herrn Schwenke zu lesen. Zum Beispiel diesen Artikel als Startpunkt:
    http://rechtsanwalt-schwenke.de/smmr-buch/datenschutz-muster-generator-fuer-webseiten-blogs-und-social-media/

    Gruß, Torsten

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