Hallo,
ich vermute mal, dass diese FB-Option durch das theme zur Verfügung gestellt wird oder Du müsstest hier mal posten, welches Plugin auf Deiner Seite diesen Link anbietet.
Wir können allerdings hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte anbieten, weil wir keine Rechtsanwälte sind, d. h. das Risiko musst Du leider selbst einschätzen oder Dich an einen Rechtsanwalt wenden.
Ich nutze auf einigen Seiten das Plugin Shariff Wrapper in begrenztem Maße.
Vielleicht ist das eine Option für Dich.
Nachtrag zur Info: Hier ein Link zu einem Bericht zu dem Urteil
Viele Grüße
Hans-Gerd
Bei der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht es hier um den Schutz der Daten der Besucher deiner Website. Es soll verhindert werden, dass ungefragt Informationen (z.B. „Der Besucher mit der IP-Adresse … hat am … um … unsere Website besucht und hat sich dort … Minuten aufgehalten“) weitergegeben werden.
Fügst du einen HTML-Link zu einem Sozialen Netzwerk ein, kann der Besucher von sich aus entscheiden, ob er diesem Link folgt. Ein Link, den ein Besucher selber anklicken muss, ist kein Verstoß gegen die DSGVO.
Anders ist es, wenn du ein Facebook-Widget in deine Website einbaust, dass per JavaScript direkt eine Verbindung zu Facebook aufbaut und eben ungefragt Informationen weitergibt. Aber das scheint auf deiner Website nicht der Fall zu sein; alles gut.
Im Moment gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Verwendung von Google Webfonts (wie auf deiner Website) bereits einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, weil die IP-Adresse des Webseitenbesuchers (die ebenfalls zu den persönliche Daten gehört) an Google weitergegeben wird, um im Gegenzug den Font herunterzuladen.
Besucht jemand hintereinander mehrere Websites mit Google Webfonts, die nicht bereits im Browser gespeichert sind, könnte Google daraus theoretisch ein Bewegungsprofil erstellen (ob sie es tatsächlich machen, kann ich nicht beurteilen). Einige Entwickler vertreten allerdings die Meinung, dass die Nutzung von Webfonts ein „berechtigtes Interesse“ des Entwicklers darstellt (die Website wäre sonst z.B. weniger werbewirksam), also eine Nutzung trotz DSGVO erlaubt sei. Dem widerspricht, dass es technisch möglich, die Fonts auch auf dem eigenen Server bereitzustellen.
Fazit: Die Einbindung von Webfonts von Dritten ist umstritten. Mit dem Plugin Self-hosted Google Fonts* kannst du aber die Schriften auf deinem eigenen Server zwischenspeichern und folgst damit wohl eher den rechtlichen Vorgaben der DSGVO. (*Das Plugin wird nicht weiterentwickelt, funktioniert aber tadellos.)
Wie Hans-Gerd schon geschrieben hat: Wir sind keine Juristen und können dir keine Rechtsberatung geben.
Hallo Hans-Gerd,
dieses Option war entweder bei der original Word-Press Installation dabei oder ist Teil des Themes. Ein Plugin dafür gibt es nicht.
Es dient auch nicht zum teilen von Beiträgen durch den Benutzer, sondern stellt nur einen Link zur Facebook-Fanpage dar. Normalerweise sollte es nicht auf Nutzerdaten zugreifen, aber weil ich eben nicht weiß, woher die Funktion stammt, bin ich unsicher.
Maike
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Die Google Schriften habe ich nicht bewusst eingefügt.
Die kamen über das Theme. Vielen dank für den Hinweis, dass hätte ich gar nicht bemerkt.
Mit dem self-hosted Google fonts, ist nun eine css-Datei mit den fontface-Anweisungen erstellt worden.
Ich hoffe damit mein Bestes getan zu haben.
Maike