• alitas

    (@alitas)


    Hallo
    Ich benutze WordPress 4.8.1 noch nicht. Habe zu EU-DSGVO allerdings eine Frage:

    Im Mai 2018 tritt die EU-DSGVO in Kraft. Ist WordPress dafür schon bereit?

    Mich beschäftigt vor allem die aktive Einverständniserklärung des Nutzers zur personenbezogenen Datenspeicherung.
    Am besten wäre es, salopp formuliert, wenn der Besucher als erstes, wenn er
    die Website „betritt“, einen grossen Button drücken muss, um sein aktives Einverstädnis mit der Datenschutzerklärung auszudrücken. Ohne Drücken dieses Buttons sollte die Website nicht nutzbar sein und keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.
    Gibt es hier taugliche Lösungsansätze?
    Vielen Dank für Eure Antworten. (Bin Laie)
    Manfred

Ansicht von 15 Antworten – 1 bis 15 (von insgesamt 22)
  • Moderator Bego Mario Garde

    (@pixolin)

    Bei mehreren Millionen deutschsprachigen und europäischen WordPress-Installationen gehe ich davon aus, dass rechtzeitig an einer rechtssicheren Lösung gearbeitet wird.

    Die von dir beschriebene Funktionaliät wird bereits vom Plugin Cookie Notice erfüllt: Besucher sehen bei Erstbesuch der Website einen Hinweis und müssen die Kenntnisnahme des Datenschutzhinweises per Mausklick bestätigen. Ich glaube allerdings, dass das alleine nicht der Umsetzung der neuen Datenschutzverordnung genügen wird. Da ich aber kein Rechtsanwalt bin, möchte ich mich zu rechtlichen Fragen auch nicht weiter aus dem Fenster lehnen. Ich bin sicher, dass wir rechtzeitig entsprechende Informationen erhalten.

    Moderator Angelika Reisiger

    (@la-geek)

    Cookies fallen unter die E-Privacy-Verordnung und werden nicht von der EU-DSGVO geregelt. Die E-Privacy-Verordnung ist eine Ergänzung und über den vorliegenden Entwurf wird derzeit noch beschieden. Cookie-Banner sind übrigens bislang in Deutschland noch nie gesetztlich verpflichtend gewesen (allerdings gilt das nicht, wenn man auf dem internationalen Markt tätig ist) und werden vermutlich nach Verabschiedung der E-Privacy-Verordnung in der Verantwortung der Zugangs-Software (Webbrowser) liegen.

    Die EU-DSGVO betrifft andere Bereiche, auf die Website-Betreiber achten müssen: Neue Datenschutzerklärung, besonderer Schutz von Kindern (Altersverifikation), nur Daten einfordern, die notwendig sind, Tranzparenz der Datenverarbeitung, mehr Information vor Datenabgabe, etc. pp.

    Hier ein PDF zu der von dir angesprochene Einverständniserklärung:
    https://www.lda.bayern.de/media/baylda_ds-gvo_9_consent.pdf

    Man sollte einfach in der kommenden Zeit die Empfehlungen auf Rechtsanwalt-Seiten lesen und beachten, auf der sicheren Seite ist man aber nur, wenn man seine Website durch einen Anwalt prüfen lässt.

    Letztendlich gilt nämlich immer: Rechtsverbindlich und im Einzelfall kann nur ein Anwalt beraten.

    Moderator Bego Mario Garde

    (@pixolin)

    Cookies fallen unter die E-Privacy-Verordnung und werden nicht von der EU-DSGVO geregelt.

    Um Missverständnisse zu vermeiden: Mit meinem Hinweis auf die Funktionalität des Plugins Cookie Notice wollte ich nicht sagen, dass Cookies etwas mit der EU-DSGVO zu tun haben. Es ging mir nur darum, dass zum geäußerten Wunsch

    Am besten wäre es, salopp formuliert, wenn der Besucher als erstes, wenn er die Website „betritt“, einen grossen Button drücken muss, um sein aktives Einverstädnis mit der Datenschutzerklärung auszudrücken.

    bereits eine technische Lösung besteht.

    Moderator Angelika Reisiger

    (@la-geek)

    Auch das jetzt, um Missverständnisse zu vermeiden:

    Am besten wäre es, salopp formuliert, wenn der Besucher als erstes, wenn er die Website „betritt“, einen grossen Button drücken muss, um sein aktives Einverstädnis mit der Datenschutzerklärung auszudrücken. Ohne Drücken dieses Buttons sollte die Website nicht nutzbar sein und keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.

    lässt für mich eigentlich nur den logischen Schluss zu, dass @alitas Frage auf Cookies abzielt. Denn nur Cookies speichern beim Betreten der Website „personenbezogene“(?) Daten. Meine Antwort referenziert darauf und sollte ein wenig mehr Input zum Thema liefern.

    Anonymous User 12905264

    (@anonymized-12905264)

    Ich hoffe ebenso, dass es eine Lösung für WP gibt, ansonsten wird es ein aufwendig und teures unterfangen werden mit dem Spaß DSVGO konform zu gehen.

    @sebastianalbert

    WordPress ist OpenSource.
    Wie trägst du dazu bei, dass es kein „aufwendiges und teures Unterfangen“ wird?

    Freut mich aber, dass dir WordPress Spaß macht.

    Gibt es schon irgendwelche Plugin Lösungen für die am 25 Mai 2018 kommende Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ?

    Es wird immer komplexer… Ich glaube bei vielen besonderen Seiten wäre es in Zukunft ideal eine HTML Seite vor die CMS Seiten zu schalten, denn trotz Cookie Benachrichtigung wurden die Cookies von WordPress und anderen Plugins bereits gesetzt?!
    Richtig wäre den Nutzer ja in einer vorgeschalteten HTML Seite au zu klären und ihn weiter zu leiten. Erst nach seiner korrekten Übermittlung zur Nutzung der Seite kommt er auf das CMS gestütze WordPress mit seinen Plugins usw.

    Ich will keine Werbung machen, aber das ist ein interessanter Bericht (ich weiß nicht ob das stimmt)
    https://www.wbs-law.de/it-recht/datenschutzrecht/die-eu-datenschutzgrundverordnung/

    Zuerst möchte ich Bego Mario Garde für den unermüdlichen Einsatz danken, und zwar hinsichtlich aller Kommentare und Hilfestellungen hinsichtlich verschiedenster WordPress-Themen und Fragen.

    Ich lese als aktiver WordPress-Website-Designer seit Jahren immer mal die Hinweise hinsichtlich der Nutzung von WordPress und treffe eigentlich fast immer auf Anmerkungen / Hinweise und Hilfestellungen von @pixolin.

    Von daher wäre es wirklich angebracht dass sich WordPress-Nutzer mit Fragestellungen in Bezug auf WordPress vielleicht ein wenig weniger anspruchsvoll darstellen. WordPress ist ein Open-Source-Angebot und jeder, der sich hier engagiert, macht das vorrangig ehrenamtlich bzw. ohne davon einen direkten Nutzen zu erzielen.

    Daher wäre es wirklich wünschenswert, wenn sich die jeweiligen Nutzer jeweils mehr mit dem Gedanken einer netterweise frei zu Verfügung gestellten Hilfestellung begnügen würden und dafür dankbar sind, und sich nicht in Bezug auf einen nicht angebrachten Dienstleistungsgedanken an die WordPress-Gemeinde wenden würden.

    Ich lese die vielen Kommentare und Hinweise jetzt schon einige Jahre und kann Bego Mario Garde für seine Geduld eigentlich nur beglückwünschen und danken (und lege das auch der anfragenden WordPress-Gemeinde nahe) …. obwohl auch ich dem Gedanken der kostenfeien Hilfeleistung sehr nahe stehe und meine Kunden damit beglücke, hätte ich diese Geduld wohl in der Masse sicher nicht.

    Von daher an dieser Stelle an Sie ein großes Danke!
    (dachte ich schreibe das jetzt mal, nachdem ich schon zig Kommentare von Ihnen gelesen habe) und mich das Anspruchsdenken hinsichtlich der DSGVO auch wirklich nervt.

    Wow. Dankeschön.

    Dito, kann mich nur anschließen

    Hier noch ein alternatives Plug-in, das ziemlich gute Bewertungen erhalten hat, bisher allerdings nur auf Englisch verfügbar zu sein scheint: GDP compliant

    Hat wer Erfahrungen mit dem Plugin?
    https://wp-dsgvo.eu

    Ich schwanke zwischen E-Recht-24 Premium und Premium Account von http://wp-dsgvo.eu.

    @webagenturerding

    Was möchtest du denn konkret wissen?
    Ob das Plugin generell läuft, obwohl der Entwickler sich nicht einmal entscheiden kann, wie er die Marke WordPress schreibt?

    Ob das Plugin ausreicht, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen, können wir hier nicht verbindlich klären.

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