Support » Allgemeine Fragen » Frage zu Google Fonts

  • Gelöst Anonymous User 20793360

    (@anonymized-20793360)


    Hallo,

    ich habe eine Seite auf wordpress.com und habe nun von der Google Fonts-Situation gelesen und möchte natürlich keine rechtlichen Probleme. Leider besitze ich nur ein kostenloses Konto, sodass, soweit ich das sehe, die Idee mit dem Plugin bzw. dem Lokalspeichern der Fonts wohl nicht funktioniert.

    Welche Alternativen habe ich noch, außer ein Upgrade?

    Viele Grüße

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  • Hallo,
    du bist hier leider im verkehrten Forum. Für Websites von wordpress.com nutze bitte den wordpress.com-Support.

    Siehe oben, Menüpunkt Hilfe

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    Viele Grüße
    Hans-Gerd

    Es ist auch in anderer Hinsicht ein rechtlich relevantes Thema. Wo steht der Server? Vermutlich (da wordpress.com) nicht in Europa der EU, aber das weiß ich nicht. Sollte es so sein, gibt es da noch ganz andere datenschutzrechtliche Probleme.

    Auch das kann dir der Support von wordpress.com beantworten, wie Hans-Gerd bereits schrieb.

    Nach Anonymisierung des Benutzer-Accounts gehe ich davon aus, dass die Frage beantwortet ist. Eine kurze Rückmeldung wäre hübsch gewesen, aber wir können hier keine Umgangsformen einfordern. Thread als „gelöst“ markiert.

    Achtung! Wer immer das

    Es ist auch in anderer Hinsicht ein rechtlich relevantes Thema. Wo steht der Server?

    in dem Thread liest und glaubt, mit EU-Server sei man auf der sicherne Seite:

    Auch wenn U.S. amerikanische Dienste Server in der EU-Betreiben, unterliegen jene dennoch der U.S. amerikanischen Jurisdiktion.
    Damit ist in den meisten Fällen keine DSGVO-konforme Verwendung möglich.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 4 Monaten von souri.

    Wie ich schrieb: Bei WordPress.com nachfragen.

    Siehe dazu:

    Es bleibt festzuhalten, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Datentransfer in Drittländer erlaubt ist. Laut Vergabekammer sei es allerdings nicht legal, dass ein US-Unternehmen ein EU-Tochterunternehmen zum Datentransfer nutzt. Doch dieser Ansicht wurde mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe widersprochen. Somit ist auch die Nutzung eines EU-Tochterunternehmens in Hinblick auf einen Datentransfer erlaubt.

    Richtig ist allerdings auch:

    Damit ist in den meisten Fällen keine DSGVO-konforme Verwendung möglich.

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