• Gelöst casavivo

    (@casavivo)


    Guten Morgenins Forum, ich bin nur Anwender und habe einer Freundin eine kleine Seite erstelt mit dem Layout von twentyseventen.
    Ich habe nichts verändert ( kann ich auch garnich) und wurde gestern zu einer Strafzahlung aufgefordert wegen Fonts Missbrauch. Hier der Text:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    am 13.06.2022 / 17:00 Uhr besuchte ich Ihre Website, https://seng-winzerwirtschaft.de/, und musste erschreckend feststellen, dass diese ohne meine Zustimmung Schriftarten von Google Fonts beziehungsweise deren Server geladen hat.

    Wie ich mich erkundigt habe, wird dabei meine IP-Adresse, wodurch ich zumindest teilweise identifizierbar bin und auch mein Verlauf nachvollzogen werden kann, an Google und deren Server in den USA übermittelt.

    Dieses dürfte nicht nur nach der DSGVO nicht zugelassen sein, vielmehr sehe ich mich auch in meiner informellen Selbstbestimmung verletzt, da ich nicht mehr weiß, was Google nun mit meinen Daten anfangen kann.

    Ähnlich ging es auch einem anderen Nutzer, hier urteilte bereits das Landgericht München 1 – Aktenzeichen 3 O 17493/20.

    Ich habe mir erlaubt, einen entsprechenden Nachweis über die Einbindung der externen Google Fonts Ihrer Website abzuspeichern.

    Damit es nicht weiteren Nutzern so geht wie mir, fordere ich Sie hiermit auf, unverzüglich bis SPÄTESTENS 18.06.2022 sämtliche Google Fonts, die über die Server von Dritten geladen werden, dauerhaft zu entfernen und mir hierüber Rückmeldung zu geben.

    Das Landgericht München hat entschieden, dass dem Nutzer ein Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro zusteht ist.
    Das sehe ich auch hier für angemessen an. Bitte überweisen Sie diesen ebenfalls bis zum 18.06.2022 auf mein Konto

    Sollte ich jedoch bis dahin keine Widergutmachung erhalten haben, muss ich mich bei meinem Rechtsanwalt über weitere Schritte erkundigen, damit ich weiß, wer wie wo was über Ihre Website mit meinen Daten gemacht hat.

    Das Landgericht München hat ebenfalls entschieden, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Haft, fällig wird. Auch wenn ich mich nicht dabei wohl fühle, wo meine Daten nun sind und was Google damit anstellt, möchte ich aber auch nicht, dass Sie eine solche Strafe tragen müssen, weil Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.

    Ich finde, jeder hat eine zweite Chance verdient, einen Fehler widergutzumachen, und biete Ihnen dies hiermit an.
    Vielleicht hilft es Ihnen, über Google finden Sie nützliche Anleitungen zum sicheren Einbinden von Google Fonts und auch diverse Anbieter, die Ihnen sicherlich dabei helfen können.

    Nutzen Sie die Chance, ich habe bereits mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert, die mir im Zweifel volle Kostenzusage für eine Klage erteilt hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wie ist das hier überhaupt möglich. Hat diese Person ein anrecht dazu. Er hat in einer 2ten Email mir einen Screenshot gemacht damit kann ich nichts anfangen, und auch nicht erkennen ob er hier mit recht hat.

    Kann mir bitte geholfen werden.

    Dankeund freue mich auf Unterstützer

    Harald

    Die Seite, für die ich Hilfe brauche: [Anmelden, um den Link zu sehen]

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  • Hey @casavivo,

    der Thread hier geht grad (wegen brisantem Inhalt der E-Mail, die Euch erreicht hat) durch einige Kanäle.

    Obwohl ich nichts zum eigentlichen Support beitragen kann und du bei den Kollegen hier schon in hervorragenden Händen bist empfinde ich es (in diesem Fall) als wichtig zu sagen: Lass dich nicht von solchen Leuten wie dem Absender der E-Mail nicht davon abbringen auch weiterhin großartige Sachen im Internet zu bauen! Ich freue mich drauf vielleicht irgendwann ein paar mehr WordPress Webseiten von Dir zu sehen.

    Viel Glück!

    Hallo,

    die „Abmahnung“ ist leider gerechtfertig. Angreifbar ist sie nicht in der Sache, denn der Abmahner hat darin recht, sondern nur in der Form, nämlich dass hier jemand offensichtlich eine Massenabmahnung losgetreten hat.

    Vgl. auch:
    https://www.datenschutz-guru.de/google-webfonts-massenhafte-schadenersatzschreiben-von-herrn-n-aus-nurnberg/

    Da das Problem mit Google Fonts seit WordPress 3.8 (!) bereits bekannt und diskutiert wurde (damals hat ein CoreDev Google Fonts im Backend von WP eingebunden), sehe ich die Verantwortung zu einem großen Teil auch bei den Core-/Plugin- und Theme-Devs, die aus Faulheit (denn es gibt keine technischen Gründe und auch keine rechtlichen, die verhindern, dass man Schriftfonts mit entsprechender freien Lizenz, wie Google sie anbietet, lokal im Theme/Plugin-Verzeichnis speichert) so lange nichts getan haben.

    Ciao
    Wolfgang

    Ob eine Abmahnung gerechtfertig ist oder welche rechtliche Maßnahmen sich daraus ergeben, können (und möchten) wir hier im Anwendungs-Support gar nicht diskutieren. Es wäre sinnvoller, die Diskussion auf Slack oder im Developer-Blog auf make.wordpress.org fortzuführen.

    Aus einem persönlichen Austausch per Slack kann ich beitragen, dass die Frage, ob WordPress Themes Google Webfonts enthalten, nicht aus Faulheit so getroffen wurde. Die Argumentation war (verkürzt wiedergegeben), dass sich die juristischen Probleme einer DSGVO/GDPR für US-amerikanische Anwender in der Form nicht gestellt haben. Es wurde außerdem argumentiert, dass Fonts nur dann von externen Servern geladen werden, wenn sie nicht im Browser zwischengespeichert wurden und selbst dann nur einmalig geladen würden, was ein Tracking erschwert.

    Da die ursprüngliche Frage beantwortet wurde, markiere ich den Thread als gelöst und schließe mit der freundlichen Bitte um Verständnis die Diskussion an dieser Stelle.

    Moderator PraetorIM

    (@praetorim)

    @xwolf Interessant an Deinem Link ist, dass da wohl jemand versucht, sich einen kleinen Nebenverdienst aufzubauen. Mit der Aussage, die „Abmahnung“ sei leider gerechtfertigt, wäre ich in dem Kontext allerdings noch vorsichtiger, als ich es eben formuliert habe. Art. 82 DSGVO spricht zwar einen Schadensersatz (hier: für immateriellen Schaden) zu, aber wo ist der Schaden, wenn ich die Verletzung (hier: die Weiterleitung meiner IP-Adresse an einen US-Dienstleister) aktiv suche?

    Nicht dass ich falsch verstanden werde: Der Einsatz von Google Fonts bleibt unzulässig. Aber wenn sich die „Abmahn“-Welle wirklich bewahrheitet, wird es schwierig mit der Darlegung eines ersatzfähigen Schadens…

    Wäre also interessant zu sehen, ob sich in den nächsten Tage noch weitere Betroffene einfinden.

    Moderator PraetorIM

    (@praetorim)

    @casavivo

    Hast Du das „WP DSGVO Tool“ eigentlich erst jetzt installiert oder verwendest Du das schon lünger?

    Das habe ich schon länger drinn, also seit einem Jahr genau gesagt. So alt ist die Seite erst.

    Hm, dieses Plugin ist u.a. dafür da, die Google Fonts gegen eine selbstgehostete Version auszutauschen, so wie es derzeit ja auch bei Dir durch genau dieses Plugin erfolgt. Von daher frage ich mich, ob Du die Fonts zwischenzeitlich wirklich direkt von Google eingebunden hattest…

    Was möchtest Du under (2.) für eine Angabe von mir?

    Von Dir gar nichts, da hab ich mich wohl zu ungenau ausgedrückt. Mir fehlt etwas in der „Abmahnung“, nicht in Deinen Angaben. (Sorry für das Ungenaue, aber ich möchte dem Absender nicht helfen, sein Anspruchsschreiben zu verbessern.)

    @praetorim

    Von daher frage ich mich, ob Du die Fonts zwischenzeitlich wirklich direkt von Google eingebunden hattest…

    Hat er. Der Thread-Ersteller hat zum Zeitpunkt der Anfrage hier im Forum das Standard-Theme Twenty Seventeen ohne weitere Anpassungen genutzt.Das Theme bindet den Font „Libre Franklin“ in verschiedenen Schriftschnitten von https://fonts.googleapis.com/ ein. (https://themes.trac.wordpress.org/browser/twentyseventeen/3.0/functions.php#L289)

    … wobei die Diskussion in #themes leider nichts daran ändert, dass Akismet mit jeder WordPress-Installation mitgeliefert wird und damit Einsteigern suggeriert, dass der Gebrauch des Plugins auch rechtlich geprüft wurde.

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