Hallo Matthias,
deine Frage ist hier nicht optimal aufgehoben, weil wir hier vor allem Anwendungssupport anbieten möchten und rechtliche Fragen nicht verbindlich beantworten können. Das sollte ein Anwalt viel besser beurteilen können.
Ich bin kein Anwalt und deshalb ist der nachfolgende Text auch nicht als Rechtsberatung gedacht. Mein aktueller Wissensstand ist:
WordPress ist unter der GPLv2 lizensiert und Plugins, die WordPress-Funktionen verwenden, sollen als „abgeleitete Werke“ auch unter der GPLv2+ oder einer vergleichbaren Lizenz veröffentlicht werden. Plugins können eine Schnittstelle zu „Software as a Service“ enthalten, ohne dass diese deshalb OpenSource sein muss.
Die Antwort auf deine Frage ist nach meinem Wissen:
Es reicht, wenn nur der Teil, der in WordPress installiert wird, der GPLv2+ unterliegt.
Etwas komplizierter wird es, wenn ein Plugin im WordPress-Verzeichnis veröffentlicht werden soll, was unter anderem eine direkte Installation über das Plugin-Menü im WordPress-Backend ermöglicht. Hierzu gibt es in den Richtlinien zur Veröffentlichung von Plugins im WordPress-Verzeichnis einen eigenen Abschnitt: 6. Software as a Service is permitted.
Das Plugin-Review-Team prüft aktuell eine große Menge an zur Veröffentlichung im WordPress-Verzeichnis eingereichten Plugins. Es kann etwas dauern, bis die Prüfung neu eingereichter Plugins abgeschlossen ist.
Hallo,
danke für deine Antwort. Gibt es denn eine Möglichkeit das Plugin einer Vorab-Überprüfung zu unterziehen, die noch nicht den Upload in den Store zur Folge hat?
Das WordPress Performance Team und das Plugin Review Team haben gemeinsam ein Plugin entwickelt, mit dem du vorab prüfen kannst, ob dein Plugin den Richtlinien entsprechen würde: Plugin Check (PCP)
Was du z.B. in einem GitHub-Repository oder auf einer eigenen Website veröffentlichst, bleibt dir überlassen (setzt aber die Beibehaltung der GPLv2+ für abgeleitete Werke voraus). Portale für kommerziell vertriebene Plugins haben ihre eigenen Richtlinien.