Support » Plugins » Prüfung DSGVO-Konform bei Plugins

  • Gelöst xes1710

    (@xes1710)


    Guten Abend zusammen,

    nach ein paar langen Nächten und vielem hin und her, wende ich mich doch an die Erfahreneren unter Euch. Ich bin blutiger WordPress Anfänger (ca. 2 Wochen am kämpfen) und habe in den 2 Wochen so viel Neues lernen müssen.

    An sich ist mir vieles klar, nur bei einem Thema habe ich noch nicht den Durchblick: DSGVO! Es gibt da draußen so viele Leute, die Plugins und Themes vorstellen und teils mit einem einfach JA oder NEIN die DSGVO Konformität bewerten. Ich würde es nun gerne selber „können“.

    Vieles habe ich schon ausprobiert, verschiedene Bots (u.a. Cookiebot) drüber laufen lassen, die Entwicklerkonsole bemüht und doch kann ich selten zu 100% sagen: Ja, ich bin safe!

    Nun meine Frage: Wie kontrolliert Ihr ob etwas Konform ist? Wie könnt ihr jegliche Situation testen? Oder testet ihr nur das Verhalten beim Aufrufen der Website?

    Besten Dank für zahlreiche Tipps und Vorgehensweisen!!

    Beste Grüße
    Sebastian

    Die Seite, für die ich Hilfe brauche: [Anmelden, um den Link zu sehen]

Ansicht von 12 Antworten - 1 bis 12 (von insgesamt 12)
  • Hallo,
    du nutzt auf der genannten Seite das Borlabs Cookie – Plugin. Das ist an sich m. E. schon eine gute Sache. Allerdings sind wir hier keine Rechtsanwälte und können dir dementsprechend nur begrenzt in dem Zusammenhang helfen.
    Zum Thema „Recht im Netz“ u. a. auch zu entsprechenden Plugins findet im September ein Online-Meetup statt. Da wird Udo (@praetorim – danke 👍), der Jurist ist, sicher einige interessante Infos zu dem Thema beitragen.
    Viele Grüße,
    Hans-Gerd

    Wie Hans-Gerd bereits geschrieben hat, können wir dir hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte zur DSGVO geben. Zur Frage, ob Plugins DSGVO-konform sind möchte ich aber (verkürzt und laienhaft) ein paar Tipps geben, worauf du achten solltest:

    Die DSGVO soll die Besucher von Webseiten davor schützen, dass persönliche Daten ungefragt gespeichert und dan Dritte weitergegeben werden. Wenn du morgens eine Abfrage in einer Suchmaschine wie Google machst, wird deine IP-Adresse übertragen. Wenn du eine Webseite besuchst, die Google Webfonts verwendet, wird durch einen Abruf des Webfont ebenfalls deine IP-Adresse an Google weitergegeben. Daraus lässt sich theoretisch ein Bewegungsmuster erstellen: „Der bei Google registrierte Nutzer mit dem Nutzernamen X hat an diesem Tag mit der IP-Adresse die folgenden Webseiten besucht …“ (Ich behaupte nicht, dass Google auf diese Weise ein Tracking durchführt aber es ist technisch möglich und davor sollen Webseitenbesucher mit der DSGVO geschützt werden.)
    Ob die IP-Adresse bei Besuch deiner Website nur an deinen Webserver übertragen wird oder noch an andere lässt sich recht einfach feststellen, wenn du die Entwickler-Tools deines Browsers öffnest (Taste F12), in den Tab Netzwerk gehst und die Seite neu lädst. Dort wird dann für jede übertragene Datei angezeigt, von welchem Server sie kommt – und da darf dann eben ausschließlich dein Server stehen.

    Das Einbinden externer Medien und Dienste (z.B. Youtube, Google Maps) ist damit zunächst ebenfalls untersagt, aber du kannst Nutzer darauf hinweisen, dass deine Webseite externe Medien oder Dienste enthält und anbieten, sie auf Wunsch des Webseitenbesuchers anzuzeigen. Bestätigt der Besucher die Anzeige, erfolgt die Weitergabe der IP-Adresse auf seinen ausdrücklichen Wunsch.

    Neben der DSGVO gibt es auch noch eine Cookie-Richtlinie, die regelt, bei welchen Cookies Webseitenbesucher um eine Zustimmung gebeten werden müssen. Damit sollen Webseitenbesucher ebenfalls vor einem Tracking geschützt werden. Für essenzielle Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwending sind (Anmelde-Cookies, Warenkorb-Cookies, …) und vor allem kein Tracking ermöglichen, reicht der Hinweis, dass Cookies eingesetzt werden. Welche Plugins für deine Webseite gesetzt werden, kannst du ebenfalls über die Entwicklertools deines Browsers herausfinden. Das Borlabs Cookie-Plugin hilft dir ebenso dabei und klassifiziert die Cookies auch entsprechend, wobei du darauf achten musst, dass z.B. Tracking-Code auch über das Borlabs-Plugin eingefügt wird, damit bei Nicht-Zustimmung das Cookie nicht doch gesetzt wird.

    Das ist wie gesagt eine verkürzte, laienhafte Darstellung ohne Anspruch auf Volltständigkeit, gibt dir aber hoffentlich eine grobe Vorstellung worauf du bei der Auswahl von Plugins achten solltest. Das Online-Meetup im September bietet eine tolle Gelegenheit, wenn du mehr Informationen (und das auch noch von einem Juristen!) haben möchtest.

    Thread-Starter xes1710

    (@xes1710)

    Moinsen,

    danke für Eure Nachrichten. Beim Meeting bin ich dabei!

    Was die DSGVO ist, ist mir – denke ich – bewusst.

    Wenn der Entwickler schreibt, dass es DSGVO konform ist, dann ist es noch lange nicht immer DSGVO konform. Und genau das will ich prüfen können und nichts dabei übersehen.

    Mit den externen Medien bin ich, dank Borlabs Cookie, erstmal safe. Weitere Einbettungen sollten erstmal nicht nötig sein.

    Jetzt geht es aber um die Einbettungen:
    Wenn ich ein Plugin wie Facebook nutze und der User hat den externen Medien zugestimmt, wie kann ich denn kontrollieren, was das Plugin denn alles sendet?
    Wäre ich sicher, wenn das Plugin persönliche Daten sendet, wenn er den externen Medien zugestimmt hat?

    Irgendwann später soll mal Social Login hinzukommen. Das ist aber ein anderes Thema.

    Ich würde gerne mal ein paar Beispiele nutzen und um eure Einschätzungen bitten:
    Ich benutze ein Theme, welches Posts, Quizze und Umfragen etc. enthalten.

    1. Der Nutzer kann unter Posts jedes mal abstimmen -> Guter / Schlechter Beitrag. Dadurch entsteht ein Ranking der Beiträge. Der User kann auch sehen, wie bisher abgestimmt wurde, aber nicht mehr.
    2. Quizze und Umfragen führen zu einem Ergebnis – auch sieht der User das Ergebnis der anderen in Prozent.

    Dabei werden hier immer nur Einträge im lokalen Speicher erstellt. Safari > Entwickler > Speicher > Lokaler Speicher.
    Unter Cookies ist nur die eigene Domain.

    Wäre das erlaubt? Muss hier eine weitere Einwilligung erfolgen?
    – Ich haben keine externe Verbindungen und ich kann nicht sehen Wer Was geklickt hat, aber ich und jeder andere kann sehen, was die Masse geklickt hat.

    Weiter noch gibt es „Share“ Buttons mit Counts. Wie kann ich prüfen, ob diese erlaubt sind oder nicht?

    Die Entwickler sagen, dass es mit einem passenden Cookie Plugin gänzlich konform ist. – Ich will sicher sein.

    Gerne würde ich eine Beispiel-Seite einmal aufbauen und das prüfen lassen.

    Es wäre super, wenn ich Eure Meinungen dazu hören kann. Ich versuche bis morgen Abend so etwas aufzubauen.

    Danke im Voraus!!

    Beste Grüße
    Sebastian

    • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 8 Monaten von xes1710.

    Ich will sicher sein

    Dann musst du den Rechtsanwalt deines Vertrauens fragen. Wie hier schon gesagt worden ist, rechtsverbindliche Aussagen wirst du hier nicht bekommen, zumal das auch Rechtsanwälten vorbehalten ist.

    Thread-Starter xes1710

    (@xes1710)

    Ich frage ja auch nach Euren Einschätzungen, nicht nach rechtsverbindlichen Aussagen.

    Ihr lauft ja sicherlich auch nicht für jedes ach so kleine Plugin zum Rechtsanwalt, oder?

    Ihr lauft ja sicherlich auch nicht für jedes ach so kleine Plugin zum Rechtsanwalt, oder?

    Sicher nicht. Aber ich denke, mehr als das, was wir dir hier bis jetzt bereits geschrieben haben, ist in diesem Rahmen nicht möglich. Daher ist ja ein Meetup zu diesem Thema sicher hilfreich.
    Bezogen auf social links kannst du dir ja mal shariff wrapper ansehen.

    Bin ich der Einzige, der einen Unterschied zwischen

    An sich ist mir vieles klar, nur bei einem Thema habe ich noch nicht den Durchblick: DSGVO!

    und

    Was die DSGVO ist, ist mir – denke ich – bewusst.

    sieht? 😀

    1. Der Nutzer kann unter Posts jedes mal abstimmen -> Guter / Schlechter Beitrag. Dadurch entsteht ein Ranking der Beiträge. Der User kann auch sehen, wie bisher abgestimmt wurde, aber nicht mehr.
    2. Quizze und Umfragen führen zu einem Ergebnis – auch sieht der User das Ergebnis der anderen in Prozent.

    Wenn du uns nach unserer laienhaften Einschätzung fragst: Wie weit soll durch die anonymisierte Angabe einer durchschnittlichen Bewertung die Daten anderer Webseitennutzer nicht geschützt sein?

    Aber bevor du noch weitere Fälle konstruierst, solltest du dich an einen Juristen wenden. Ich laufe sicher nicht wegen jeder Frage zum Rechtsanwalt, lese aber Blogbeiträge von Juristen oder besuche Vorträge wie das Online-Meetup. Udo Meisen hat bereits sehr viele Vorträge über das Thema gehalten und geduldig viele, viele Fragen (auch von mir) beantwortet.

    Thread-Starter xes1710

    (@xes1710)

    Ich frage eher nach dem WIE und nicht nach dem WAS.

    Wie prüft Ihr ein Tool wie den Shariff Wrapper? Ich möchte einfach keinem TOOL blind vertrauen. Ein Anwalt wird mir sagen, was alles erlaubt ist und was nicht. Er sagt mir aber nicht im Detail sagen, WIE ich das prüfen kann.

    Reicht die Entwicklerkonsole und deren Daten oder kann man anders weiteres abfangen?
    Wie kann man herausfinden WAS ein Plugin sendet?

    Sowas wird mir kein Anwalt erzählen……

    Dann frage ich halt anders: Gibt es irgendwo Anleitungen, die beschreiben, wie man Tools auf Konformität prüft? Einen Kurs, ein Buch? Irgendwas?

    Vielleicht hilft dir das. Ansonsten hilft nur eine entsprechende Analyse des Source und die Developer Console.

    Wie prüft Ihr ein Tool wie den Shariff Wrapper? Ich möchte einfach keinem TOOL blind vertrauen.

    Das ist ja nun gerade ein Plugin, das im Gegensatz zu anderen Plugins nicht ungefragt eine Verbindung zu Social-Media-Diensten aufbaut (und damit ungefragt die IP-Adresse des Webseitenbesuchers weitergibt), sondern erst einmal Icons für die Social-Media-Dienste anzeigt und erst bei Klick auf eines der Icons die Verbindung zu diesem Social-Media-Dienst herstellt. Das Plugin wurde so programmiert, um der DSGVO zu entsprechen.

    Wie du prüfen kannst, ob ein Plugin der DSGVO entspricht, habe ich ausführlich beschrieben: Du rufst im Browser die Entwickler-Tools auf und schaust dir an, ob Verbindungen zu Drittanbietern aufgebaut werden.
    Ob und welche Daten von Webseitenbesuchern gesammelt werden, sollte sich aus der Funktion des Plugins ergeben: Ein Kontaktformular, dass Name, Adresse, Geburtsdatum, Blutgruppe und Schuhgröße abfragt, sammelt Daten. Ein Plugin, dass deine Fotos als Slideshow darstellt, mit größter Wahrscheinlichkeit nicht.
    Ob und welche Cookies gesetzt werden, lässt sich wieder in den Entwicklertools des Browsers nachvollziehen.

    Von „blind vertrauen“ kann eigentlich keine Rede sein. Der Code ist für alle einsehbar und die Verwendung der Entwicklertools deines Browsers steht dir jederzeit offen.

    Thread-Starter xes1710

    (@xes1710)

    Vielleicht hilft dir das. Ansonsten hilft nur eine entsprechende Analyse des Source und die Developer Console.

    Da schaue ich auch hin und wieder hin. Anderswo wird geschrieben, dass diese Liste oft falsch ist. Die Aussagen, die er trifft, will ich prüfen können. Wenn da ausschließlich die Entwicklerkonsole von Nöten ist, dann gut.

    Danke für Hilfe! Ich werde nun so vorgehen und das Meeting im September besuchen.

    Frohes schaffen!

    dann markiere ich das Thema mal als gelöst.

Ansicht von 12 Antworten - 1 bis 12 (von insgesamt 12)
  • Das Thema „Prüfung DSGVO-Konform bei Plugins“ ist für neue Antworten geschlossen.