Danke für die Info.
So werden wir es machen.
Hallo @espiat ,
danke für die Info.
Ja, eine Rückerstattung kann gemacht werden. Der Bestand wird dann wieder erhöht und der Kunde erhält eine Info.
Diese Rückerstattung muss aber für die Buchhaltung auch dokumentiert werden. Es gilt ja „keine Buchung ohne Rechnung“. Also muss, wenn eine Rückerstattung gemacht wird, auch eine entsprechende Reduzierung des gezahlten Betrags dokumentiert werden. Die ursprüngliche Rechnung darf aber nicht geändert werden, da sie ein Dokument ist und bereits an den Kunden gesendet wurde.
Also erstellen wir eine Rechnungskorrektur, die den negativen Betrag der ursprünglichen Rechnung ausweist, sowie eine neue Rechnung mit den angepassten Produktpositionen.
Ich würde nun gerne verstehen, warum die Agentur eine andere Vorgehensweise empfiehlt. Die Agentur konnte es mir nicht erklären, also hoffe ich, dass hier jemand erklären kann, wie es allgemein üblich und korrekt ist.
Danke und Gruß
Christian